18 | 05 | 2012

Prüfung kostet jetzt Geld

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Zuverlässigkeitskontrolle von Waffenscheininhabern

Inhaber von waffenrechtlichen Erlaubnissen (z:B. Waffenschein) werden durch die Waffenbehörden in regelmäßigen Abständen auf ihre Zuverlässigkeit und ihre persönliche Eignung hin geprüft. Mindestens alle drei Jahre ist das verpflichtend. Darauf weist die Abteilung für Sicher-heit und Ordnung im Kreishaus Bad Dürkheim hin. Eine Vorankündigung der Regelüberprüfung erfolgt nicht.

Neuerdings wird für diese Zuverlässigkeitsüberprüfung eine Gebühr in Höhe von 30,- € erhoben. Bisher wurden für die Regelüberprüfung keine Gebühren fällig. Die Gebührenerhebung gilt für alle waffenrechtlichen Erlaubnisse (z. B. Waffenbesitzkarte und „Kleiner Waffenschein“) und ebenfalls unabhängig davon, wie viele Waffen jemand besitzt.

„Nachdem das Bundesverwaltungsgericht in einem Urteil die Rechtmäßigkeit der Gebührenerhebung bestätigt hat, ist die Waffenbehörde gehalten, eine Gebühr zu berechnen“, erläutert Abteilungsleiter Wilhelm Sluiter. Nach er-folgter Überprüfung erhalten die Erlaubnisinhaber einen Gebührenbescheid. (red.)

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