18 | 05 | 2012

HaLT – Hart am Limit: Riskanter Umgang mit Alkohol

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Verantwortliche fordern Einhaltung des Jugendschutzes

Kurz vor der "heißen Phase" der Fasnachtszeit fordern die Ludwigshafener Kooperationspartner des Präventionsprojektes HaLT – Hart am Limit, Einzelhandel, Gastronomie, Vereine und Festveranstalter aber auch Eltern auf, die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes zu gewährleisten und den Konsum von Alkohol durch Jugendliche nicht zu unterstützen. HaLT will suchtgefährdeten Jugendlichen frühzeitig einen Zugang zu gesundheitsfördernden Verhaltensweisen verschaffen und den verantwortungsbewussten Umgang mit Alkohol bei Jugendlichen und auch bei Erwachsenen unter Einbeziehung des Lebensumfeldes fördern.

Das bundesweite Projekt wird in Ludwigshafen vom Rat für Kriminalitätsverhütung koordiniert. Gemeinsam mit dem KrimiRat setzen Fachkräfte des "Runden Tischs Jugendschutz" und das "Suchthilfenetzwerk Ludwigshafen" das Projekt vor Ort um. Mit dem Präventionsprojekt HaLT soll in Ludwigshafen nicht nur auf das Verhalten von riskant konsumierenden Kindern und Jugendlichen reagiert werden, sondern es sollen auch die Akteure im Lebensumfeld der Kinder mit in die Verantwortung genommen werden.

Deswegen wurden bereits mehrere Testkaufaktionen durchgeführt, zuletzt Anfang Dezember 2011. Dabei hatten Jugendliche gemeinsam mit Polizei, Kommunalem Vollzugsdienst und der Abteilung Jugendförderung getestet, ob sich unterschiedliche Geschäfte an die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes  halten. Bei 16 Tests wurde dabei 14 Mal gegen das Jugend-schutzgesetz verstoßen, dies entspricht einer Quote von 87,5 Prozent. Acht Supermärkte, vier Tankstellen, drei Kioske und ein Getränkemarkt wurden kontrolliert. Nur zwei Supermärkte verkauften keinen Alkohol an die jugendlichen Testpersonen.

Bereits bei der ersten Testkaufaktion am 26. August 2011 lag die Quote der Verstöße bei 50 Prozent. Gegen die kontrollierten Geschäfte wurden Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, die noch nicht abgeschlossen sind. Verstößt ein Gewerbebe-trieb, zum Beispiel ein Supermarkt, gegen das Jugendschutzgesetz, muss er, wenn das Vergehen auf Fahrlässigkeit zurückzu-führen ist, mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 25.000 Euro rechnen. Wird Vorsatz nachgewiesen, droht ein Bußgeld bis zu 50.000 Euro. Auch das Verkaufspersonal muss, wenn es gegen das Jugendschutzgesetz verstößt, mit empfindlichen Geldbußen bis zu 500 Euro bei einem Erstverstoß rechnen.

Die Zahl der Kinder und Jugendlichen, die 2011 in Ludwigsha-fen mit einer Alkoholvergiftung ins Kinderkrankenhaus eingelie-fert wurden, ist gestiegen. Insgesamt wurden 52 Einlieferungen wegen Alkoholintoxikation und 21 Einlieferungen wegen Droge-nintoxikation verzeichnet. Es ist Bestandteil des HaLT-Projektes, bereits im Krankenhaus mit den Jugendlichen und ihren Eltern Gespräche zu führen. Dadurch soll über die notfallmedizinische Versorgung hinaus eine präventive nachhaltige Betreuung er-möglicht werden. 2011 konnten diese so genannten Erstinter-ventionsgespräche durch geschulte Fachkräfte auch am Wo-chenende durchgeführt werden. Im Rahmen des HaLT Projek-tes werden zurzeit wöchentlich bis zu zwei Kinder und  Jugendliche beraten. Ihnen wird nachhaltige Hilfe angeboten.

Ein weiterer Ansatz des HaLT-Projektes ist der proaktive Teil. Im Wesentlichen geht es hierbei um die konsequente Umset-zung der bestehenden gesetzlichen Möglichkeiten, zum Beispiel des Jugendschutzgesetzes. Bezug wird hier auch auf die Maß-gaben der Weltgesundheitsorganisation, WHO genommen, die das Recht für Kinder für Chancengleichheit und gesunde Le-bensweisen fordert. Hierzu zählt auch der Schutz vor Missbrauch von Alkohol und Drogen. Um dies in der Kommune um-zusetzen, muss auf die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes geachtet werden. Dies kann nur gewährleistet werden, wenn beispielsweise Eltern, Erziehungsinstanzen, Institutionen wie Polizei, Ordnungsamt, freie Träger oder Kommunen sowie der Einzelhandel, die Gastronomie und Vereine, sich verantwortlich fühlen und entsprechende Maßnahmen ergreifen. Informationen, Vorbildhaltung, Hilfestellungen und Kontrollen gehören hierbei zum Konzept der Präventionsarbeit von HaLT-Projekt.

"Alkoholprävention ist eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe, um die gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu fördern und Gefahren abzuwenden. Um dies umzusetzen und Vorbild zu sein, arbeitet die Verwaltung mit Jugendschutz,  Kri-minalprävention und dem Bereich Öffentliche Ordnung gezielt zusammen. Auch die Gewerbetreibenden leisten hierbei eine wichtige Aufgabe. Wie die Testaktionen zeigten, ist es notwendig, hier noch mehr auf die Einhaltung des Jugendschutzes zu achten. Gerade in der Fasnachtszeit, wo traditionell viel Alkohol konsumiert wird, wollen wir den Jugendschutz nicht vernachlässigen, sondern an einen verantwortungsvollen Umgang Aller appellieren", so Bürgermeister Wolfgang van Vliet, der auch stellvertretender Vorsitzender des Rates für Kriminalitätsverhütung ist. (red.)
 

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